Was bei der Anschaffung eines Autos schon lange gern genutzter Standard ist, nutzen jetzt auch immer mehr begeisterte Radler: Denn ein hochwertiges Top-Bike der neuesten Generation zu fahren, muss nicht mit einer hohen Investition verbunden sein. In der Radwelt Reim sind wir auf das erfolgreiche Konzept „Dienstrad-Leasing“ spezialisiert und bieten unschlagbare und vorteilhafte Konditionen für Selbständige und Angestellte. Lassen Sie sich von den neuesten Modellen begeistern! Verbesserte Qualität, attraktiveres Design, stärkere Elektromotoren, Akkus mit längerer Haltbarkeit und größerer Reichweite – so steigern Sie Fahrvergnügen und Fun-Faktor!
Ob zur Verbesserung des Gesundheitsmanagements, des Umweltschutzes oder der Mitarbeitermotivation – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht gleichermaßen eine Win-win-Situation. Der Gesetzgeber begünstigt das Leasingkonzept und hat die Steuern auf geldwerten Vorteil seit Januar 2020 weiter auf 0,25% gesenkt. Ferner können sich Unternehmen aller Branchen einen Teil der Lohnnebenkosten einsparen. Wie das genau funktioniert?
Lohnnebenkosten zu sparen, ist ein entscheidender finanzieller Vorteil. Viel wichtiger aber: Sie zeigen Ihren Mitarbeitern höchste Wertschätzung und steigern so Motivation und Effizienz.
Sich finanziellen Spielraum zu bewahren, ist von unschätzbarem Wert. Clever sparen, ohne Abstriche bei den eigenen Ansprüche zu machen – so funktioniert´s!
Ihre kompetenten Ansprechpartner in der Radwelt Reim
in allen Fragen rund um das spannende Thema (E-) Bike-Leasing.
Jürgen Reim
Julian Reim
Ein kleiner Teil des Bruttogehaltes wird vom Arbeitgeber einbehalten. Der eigentliche Leasingbetrag wird über das Gehalt umgewandelt. Dadurch schmälert sich das Gehaltsbrutto um einen kleinen Teil, aber spart sich dadurch Steuern. Die tatsächliche Belastung ist dadurch sehr gering.
Es gibt einige Argumente die für das Bikeleasing sprechen. Aus Sicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ist es die Wertschätzung in Form eines Sachwertes über einen bestimmten Zeitraum. Es dient u.a. als Argument zur Mitarbeiteraquise und Bindung.
Das kommt auf den Kaufpreis des gewünschten Fahrrad/E-Bike und die evtl. Zuzahlung des Arbeitgebers an. Die eigentliche Leasingrate wird über das Bruttogehalt umgewandelt.
Für jeden der über ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen verfügt. Jeder Unternehmer kann davon profitieren.
Ja, er kann das, sofern der Arbeitgeber 2 Räder pro Mitarbeiter im Rahmenvertrag festgelegt hat.
Er kann selbst festlegen ob er den Mitarbeiter mit Summe X unterstützt. In der Regel beteiligen sich Arbeitgeber zu 100% an der Pflichtversicherung.
Pauschal lässt sich das nicht beanworten. Jede Leasinggesellschaft bietet Leasingrechner an mit dem man aufgrund seiner Daten die Leasingkosten errechnen lassen kann.
Er spart sich einen Teil der Lohnnebenkosten!
Für jeden Arbeitnehmer der ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen bezieht lohnt sich unserer Meinung ein Dienstrad. Am besten rechnen sich Lohnsteuerklassen wie 1,4 und 5 weil sie steuerlich höher veranlagt sind.
Bei Leasinganbietern wie zb. Bikeleasing ist das Risiko bei null, denn wenn ein Mitarbeiter die Firma wechselt, kann er entweder das Rad selbst auslösen, es an Bikeleasing zurückgeben oder es wird uns angeboten und wir als Radlmarkt Reim GmbH kaufen das Rad zu vereinbarten Konditionen.
Der Arbeitgeber bleibt, z.B. bei Bikeleasing, niemals auf dem Rad sitzen. Entweder es wird von Bikeleasing zurückgenommen oder wir als Radlmarkt Reim GmbH erhalten ein Angebot und kaufen das Rad ggfls.
Nein, das ist im Rahmen der Leasingzeit leider nicht möglich.